Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere widersprechende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen – sowie Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von sila consulting GmbH. Die Angestellten von sila consulting GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Angebot/Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
Unsere Angebote einschließlich der Angebote auf unserer Webseite sind hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite ist sila consulting GmbH zum Rücktritt berechtigt. Sila consulting GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei der Nichtverfügbarkeit eines Artikels unverzüglich zu informieren. sila consulting GmbH behält sich vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen.

3. Informationspflichten des Online-Käufers
3.1. Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Käufer verpflichtet, sila consulting GmbH diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Unterlässt der Käufer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann sila consulting GmbH, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
3.3 Dem Kunden wird unverzüglich nach Zugang seiner Bestellung per E-Mail eine Bestätigung über den Zugang zugesandt.
3.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen/Verpackung und Versand
4.1. Es gelten die in der (Auftrags-)Bestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind Marktpreise entsprechend VO PR 30/53. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei Versendungsort. Sila consulting GmbH ist berechtigt, ggf. einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.
4.2. Für Online-Bestellungen gelten die im Warenkorb zur Zeit der Bestellung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Preise, die evtl. auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxycache) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Unser Warenkorb kann nicht zwischengespeichert werden. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor.
4.3 Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.
4.4 Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen netto, ohne Abzug fällig.
4.5 Bei Erstgeschäften und Neukunden erfolgt Lieferung unter Vorbehalt einer Kreditversicherungsprüfung per Vorkasse, Barnachnahme oder Nachnahme-Verrechnungsscheck. Vergütungen für (Kunden-)Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug fällig. Sila consulting GmbH ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz p.a. zu berechnen. Sila consulting GmbH ist berechtigt, Kreditinformationen (Bank- und Wirtschaftsauskünfte, etc.) über ihre Kunden, auch vor Vertragsabschluss, einzuholen. Werden sila consulting GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so ist sila consulting GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Sila consulting GmbH ist außerdem berechtigt, auch hinsichtlich bereits bestätigter Bestellungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn auf Grund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden oder der überdurchschnittlichen Höhe der Bestellung im Verhältnis zum jeweils bisherigen Geschäftsumfang mit sila consulting GmbH zu befürchten ist, dass der Kunde den Kaufpreis nicht entsprechend den mit sila consulting GmbH getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.
4.7 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von sila consulting GmbH in den Versandkosten berechnet.
4.8 Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden i.d.R. bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden. Bei Teillieferungen, die durch sila consulting GmbH veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, können zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet werden.
4.9 Sila consulting GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Kunde zur Refinanzierung an Dritte abzutreten. Ist der Kunde mit einer Forderung in Zahlungsverzug ist sila consulting GmbH berechtigt, alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig zu stellen. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

5. Liefer-/Leistungstermine und Fristen
5.1 Bestellungen werden in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang bei sila consulting GmbH, unter Berücksichtigung einer Hersteller-Verfügbarkeitsprüfung, an den Kunden ausgeliefert. Sämtliche Termine und Fristen für Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen von sila consulting GmbH sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich, ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die sila consulting GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5%, max. jedoch auf 5% des betreffenden Rechnungswertes. Im Übrigen gilt Ziff. 9. Unterlassene, nicht rechtzeitige oder unrichtige, nicht von sila consulting GmbH zu vertretende Selbstbelieferung durch einen sila consulting GmbH-Lieferanten schließt Verzug aus.
Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen von mehr als 14 Werktagen über die vereinbarten Liefer-/Leistungstermine oder Fristen hinaus auftreten oder absehbar sein, so wird der Kunde darüber per E-Mail oder Anruf informiert.
5.3 Sila consulting GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in dem Kunden zumutbarem Umfang jederzeit berechtigt; die Zahlungsfristen oben in Ziff. 4 gelten entsprechend.
5.4 Sofern auf Wunsch des Kunden ein Lieferauftrag von sila consulting GmbH storniert wird, kann sila consulting GmbH ohne weiteren Nachweis 15% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt als Entschädigung vom Kunden verlangen. In derartigen Fällen hat der Kunde jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass sila consulting GmbH auf Grund der vom Kunden gewünschten Stornierung des Lieferauftrages entweder überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die verlangten 15% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt entstanden ist.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, falls notwendig, sila consulting GmbH zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den Geräten sowie ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose-, Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. zu gewähren.
5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer von sila consulting GmbH unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände, z.B. Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten von sila consulting GmbH oder deren Unterlieferanten auftreten, berechtigen sila consulting GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.7 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus sila consulting GmbH entstandenen Kosten.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von sila consulting GmbH ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Falls der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden von sila consulting GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Widerrufsrecht
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
7.1. Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen sila consulting GmbH und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste) abgeschlossen wird (Fernabsatzvertrag), gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
7.2. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor sila consulting GmbH ihren Informationspflichten gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (InfVO) nachgekommen ist, z.B. sie unsere Kundeninformationen erhalten ha-ben. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an:

sila consulting GmbH GmbH
Weseler Str. 9
D- 46325 Borken

7.3. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit sila consulting GmbH gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollte der Verbraucher zur Finanzierung des an sila consulting GmbH zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit sila consulting GmbH abgeschlossen haben, ist er auch an die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.
7.4. Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
7.5. Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf Kosten und Gefahr von sila consulting GmbH an sila consulting GmbH zurückzusenden, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
7.6. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn sila consulting GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
7.7. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er sila consulting GmbH die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen.

8. Eigentumsvorbehalt
Sila consulting GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zu Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für sila consulting GmbH. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird sila consulting GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von sila consulting GmbH. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber sila consulting GmbH nicht nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt – berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von sila consulting GmbH hinweisen und sila consulting GmbH unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an sila consulting GmbH schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung /Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.
Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist sila consulting GmbH jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben sila consulting GmbH mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch sila consulting GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Sila consulting GmbH wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

9. Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist sila consulting GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist sila consulting GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

10. Mängelansprüche (Gewährleistung)
10.1 Sila consulting GmbH verpflichtet sich im Rahmen einer Nacherfüllung, Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Software-Fehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von sila consulting GmbH, je nach Bedeutung des Fehlers, entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mangelbehebung/Nacherfüllung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu verlangen; im Übrigen gilt unten Ziff. 11. Der Kunde gewährt sila consulting GmbH die zur etwaigen Mängelbehebung/Nacherfüllung nach den jeweiligen Umständen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist sila consulting GmbH von jeglichen Mängelansprüchen (Gewährleistung) befreit. Jegliche Mängelansprüche (Gewährleistung) entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von sila consulting GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Hersteller Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Ist der Kunde Vollkaufmann, kann sila consulting GmbH für nicht selbst hergestellte Produkte, die gegen den Hersteller bestehenden Mängelansprüche (Gewährleistungsansprüche) an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Mängelansprüche (Gewährleistung) an den Hersteller verweisen. In diesem Fall haftet sila consulting GmbH nur für Mängel, wenn der Kunde den Hersteller wegen der an ihn abgetretenen Mängelansprüche (Gewährleistungsansprüche) gerichtlich erfolglos in Anspruch genommen hat.
10.2 Mängelansprüche des Käufers (Ansprüche auf Gewährleistung) sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 12 Monaten, bzw. 24 Monaten beim Verkauf von Neuware an einen Verbraucher, nach Lieferung anzeigt. Für Reparaturen und Ersatzteillieferungen sowie für Kundendienstleistungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

11. Schadensersatzansprüche/Haftung
Sila consulting GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Sila consulting GmbH haftet weiter für das Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an von sila consulting GmbH gelieferten Produkten selbst entstanden sind, abzusichern. Für die Vernichtung von Daten haftet sila consulting GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten auf Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Sila consulting GmbH haftet ferner für die schuldhafte, den Vertragszweck gefährdende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Kardinalpflichten. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt sila consulting GmbH bei Vertragsabschluß nach den sila consulting GmbH damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall, Produktionsminderung sowie entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung übernimmt sila consulting GmbH nicht.

12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. Datenschutz
13.1 Sila consulting GmbH speichert, verarbeitet und verwendet die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen persönlichen Daten des Kunden im Sinne der DS-GVO zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist sila consulting GmbH berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen zu nutzen.
13.2 Sila consulting GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
13.3 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen dem Kunden auf der Webseite von sila consulting GmbH unter dem Button „Datenschutz“ jederzeit zur Verfügung.

14. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Sila consulting GmbH wird den Kunden bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (z.B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) oder Urheberrechten wegen des Gebrauchs eines Produktes von (Schadensersatz-)Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. Sila consulting GmbH wird dem Kunden darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich sein sollte, wird sila consulting GmbH nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an sila consulting GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigten Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen von sila consulting GmbH bestehen nur, falls der Kunde sila consulting GmbH unverzüglich über die gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, sila consulting GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von sila consulting GmbH geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in den Herstellerpublikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von sila consulting GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehaltlich von Ziffer1. sämtliche Verpflichtungen von sila consulting GmbH bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten.

15. Software-Nutzungsrechte
An Software, Fremdsoftware (Software, die von einem unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch auf einem Computersystem eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei sila consulting GmbH bzw. dem Software-Lieferanten). Die dem Kunden übertragenen Nutzungsrechte entsprechen im Falle von Fremdsoftware jedenfalls den Endnutzerlizenzbedingungen (Enduser License Agreements – EULA) des jeweiligen Software-Herstellers. Der Kunde kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist; Satz 1 gilt entsprechend. Der Kunde darf ansonsten die Software ohne sila consulting GmbH schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen müssen auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein; die daraus gewonnenen Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69 e UrhG). Für die Mitteilung der Informationen kann sila consulting GmbH eine angemessene Vergütung verlangen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne sila consulting GmbH vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, zur Datensicherung und zur Fehlersuche angefertigt werden: Satz 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

16. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von sila consulting GmbH gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-)Exports deutsche und US-amerikanische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er gegenüber sila consulting GmbH unbeschränkt.

17. Sonstiges
17.1 Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von sila consulting GmbH an Dritte übertragen. Gegen Ansprüche von sila consulting GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurück-behaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
17.2 Der Kunde ist berechtigt, Transport-Verpackungen an sila consulting GmbH zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Andernfalls ist sila consulting GmbH berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

18. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung
18.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Borken.
18.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Borken, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Dies gilt auch für den Urkundsprozess. Sila consulting GmbH ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.
18.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.

19. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Mietbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.