NIS-2-Beratung
Wir unterstützen bei der strukturierten Umsetzung der NIS-2-Anforderungen und stärken gezielt die Cyber-Resilienz. Dabei bauen wir Informationssicherheit und Risikomanagement als zentrale Grundlage für Ihre Compliance auf bzw. weiter aus.
Analyse und Umsetzung der NIS-2-Anforderungen
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist in Deutschland seit dem 06.12.2025 in Kraft und beschäftigt derzeit eine Vielzahl von Unternehmen sowie Organisationen in Deutschland.
NIS-2 macht Cyber-Sicherheit zur Führungsaufgabe. Unternehmen müssen jetzt die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung ihrer Cyber-Resilienz identifizieren und umsetzen – nicht zuletzt, weil Geschäftsleitungen bei Versäumnissen künftig einem deutlich höheren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.
Die sila consulting GmbH unterstützt Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) sowie im Business Continuity Management (BCM) – zwei zentrale Bausteine für die Erfüllung der NIS-2-Anforderungen.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Betroffene Unternehmen und Sektoren
Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) wurde der Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich erweitert. In Deutschland sind nun rund 30.000 Organisationen von den neuen Cybersicherheitsanforderungen betroffen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen. Die Einstufung erfolgt anhand der Unternehmensgröße sowie der Zugehörigkeit zu einem der betroffenen Sektoren.
Zu den besonders wichtigen Einrichtungen zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Transport und Verkehr, Bank- und Finanzwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser- und Abwasserwirtschaft, digitale Infrastrukturen, IKT-Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung sowie Raumfahrt.
Als wichtige Einrichtungen gelten beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Maschinen- und Fahrzeugbau, Herstellung elektrischer Ausrüstungen, digitale Dienste sowie Forschung und Entwicklung.
Gerade viele mittelständische Unternehmen fallen erstmals in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorgaben und stehen vor der Aufgabe, ihre Cyber-Resilienz systematisch nachzuweisen.
Anforderungen
NIS-2 verpflichtet Unternehmen zu einem umfassenden und nachweisbaren Cyber-Risikomanagement. Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit geschäftskritischer Informationen und Systeme nachhaltig zu schützen.
Zu den zentralen Anforderungen gehören unter anderem:
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Einführung und Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
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Etablierung eines wirksamen Cyber-Risikomanagements
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Business Continuity Management (BCM) und Notfallvorsorge
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Incident-Management und Reaktionsprozesse für Sicherheitsvorfälle
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Sicherheitsanforderungen an Lieferanten und Dienstleister
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Maßnahmen zur Zugriffskontrolle, Authentifizierung und Verschlüsselung
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Regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen
Darüber hinaus bestehen verbindliche Meldepflichten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb vorgegebener Fristen gemeldet und angemessene Gegenmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.
Sanktionen und Haftung
Die NIS-2-Regulierung macht Cybersicherheit ausdrücklich zur Führungsaufgabe. Geschäftsleitungen und Vorstände sind verpflichtet, die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und nachweislich zu unterstützen.
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen können erhebliche Bußgelder verhängt werden. Besonders relevant ist jedoch die persönliche Verantwortung der Leitungsebene: Versäumnisse bei der Umsetzung oder Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen können zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer:innen und Vorstände führen.
Damit ist NIS-2 nicht mehr ausschließlich ein IT-Thema, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung, Governance und Compliance.
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Mithilfe unseres Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, schnell und unverbindlich herauszufinden, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist.
Sind Sie von NIS 2 betroffen? Viele Unternehmen unterschätzen ihren Handlungsbedarf. Eine frühzeitige Analyse schafft Klarheit über Pflichten, Risiken und notwendige Maßnahmen – bevor Aufsichtsbehörden Nachweise einfordern.
Ob (erneute) Betroffenheitsanalyse, ISMS-Einführung, BCM-Aufbau oder Vorbereitung auf behördliche Nachweispflichten – die sila consulting GmbH begleitet Unternehmen als erfahrener Partner bei der erfolgreichen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen und der nachhaltigen Stärkung ihrer Cyber-Resilienz.
Sprechen Sie mit unseren Expert:innen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie auch bei NIS-2 von unserer jahrelangen Expertise in der Projektumsetzung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) und Business Continuity Management (BCM). Wir analysieren Ihre Situation, stehen beratend zur Seite und erarbeiten Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen.